AGB Furrer's Wasserkunst.ch GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Furrer‘s Wasserkunst.ch GmbH

1. Geltungsbereich, Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Offerten und Verkäufe von Wasserspiele, Figuren und Handelsobjekte gelten ausschliesslich die nachstehenden, allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

2. Angebote / Offerten
Offerten und Abschlüsse betreffend Lieferungen erfolgen immer unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit durch die Zulieferer und sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Zwischenverkauf bei Lagerware bleibt vorbehalten. Es gilt immer Barzahlung bei Abholung. EC oder Postcard werden auch als Barzahlung akzeptiert.

Bei Installationen beim Kunden wird eine Vorauszahlung bei der Bestellung in der Höhe von 50 % des Gesamtbetrages fällig. Die Restzahlung ist bei der Lieferung zu bezahlen. Offertgültigkeiten 30 Tage ab Ausstelldatum.

3. Preise
Preisbasis je nach Vereinbarung, ebenfalls Mehrwertsteuerbelastung sowie besondere Wünsche betreffend Versand, Verpackung, Transport und Versicherung. Nicht vorhersehbare Erhöhungen von Werkspreisen, Legierungs- und Schrottzuschläge, Steuern, Zöllen oder anderen gesetzlichen Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Lieferfristen
Alle vereinbarten Liefertermine sind Richttermine und freibleibend. Fixgeschäfte sowie Verfalltagsgeschäfte im Sinne von Art. 190 OR werden nicht abgeschlossen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Annullationen und Schadenersatz-forderungen bei allfälligen Verzögerungen oder gänzlich unterbliebener Lieferung können in keinem Fall akzeptiert werden.

5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Lieferanten.

6. Zahlung
Wir akzeptieren Barzahlung, EC oder Postcard. Bei Zahlungen mit Kreditkarte übernimmt der Käufer die anfallenden Spesen. Beim Versand ist der ganze Rechnungsbetrag im Voraus zu bezahlen.

Bei auswärtigen Installationen ist bei der Bestelleun die Anzahlung von 50 % fällig. Die Restzahlung erfolgt nach der Installation und Probelauf.

7. Kreditwürdigkeit
In Sonderfällen: Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Kunden angenommen. Erweist sich diese Voraussetzung als unzutreffend, so behalten wir uns vor, hinreichende Sicherheit, notfalls Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung aller Ausstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Erfüllungsort, Versand und Verpackung
Erfüllungsort ist für Verkäufe ab Lager Büron. Versand und Übergabe erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Wahl der zweckmässigen Versand- und Verpackungsart auf Kosten des Käufers bleibt uns freigestellt. Der Transport erfolgt ab Lager bzw. ab Lieferwerk auf Gefahr des Käufers.

9. Mängelrüge
Allfällige Mängel sind innert 5 Arbeitstagen seit Empfang der Lieferungen beim Lieferanten schriftlich oder per Mail zu rügen. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren. Für das von Zulieferern als fehlerhaft anerkannte Material leistet der Lieferant Ersatz oder Reparatur der Ware.

Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muss uns überdies vor der Weiterverarbeitung und Verwendung Gelegenheit bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung zu besichtigen, zu überprüfen und rückzuführen.

10. Gewährleistung / Schadenersatz / Garantie
Nachweisbar mangelhafte Ware bessern wir nach, bzw. ersetzen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlos, oder schreiben den Fakturawert gut, nach unserer Wahl. Alle weitergehenden Ansprüche für direkten und indirekten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendungen im Sinne von Art. 208 Abs. II OR werden ausser bei nachweislich grob fahrlässiger Verursachung durch uns abgelehnt. Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen.

Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Käufer nachgewiesene richtige Behandlung der Ware voraus. Auf Geräte wie Pumpen, Lampen usw. hat der Kunde Garantie auf die Funktion. Gemäss separatem Garantieschein diverser Zulieferer. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der entsprechenden Teile. Leuchtmittel bei Lampen sind ausgeschlossen. Ebenfalls fällt der Ein- und Ausbau, die Fahrt und die Arbeit nicht unter die Garantie. Der Kunde hat den fehlbaren Artikel der Verkaufsstelle (Büron) zurückzubringen oder zurückzuschicken.

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist seine Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht: Für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort Sursee/LU. Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Sursee/LU. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.